Bereits seit 2008 sind Energieausweise für Bestandsgebäude Pflicht und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Energieausweise geben Auskunft über die anfallenden Energiekosten und demzufolge die energetische Qualität eines Gebäudes und dessen Energieeffizienz sowie sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Der Energieausweis stuft ein Gebäude in Energieeffizienzklassen ein und macht damit Gebäude untereinander in Deutschland vergleichbar. Basis für den energieausweis ist die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV), in welcher Ausstellung, Verwendung und Grundsätze geregelt sind.
Beim Verbrauchsausweis wird die tatsächlich benutzte Energiemenge der letzten drei Jahre als Grundlage zur Bemessung der Energieeffizienz herangezogen. Die Erstellung ist mit wenigen Daten möglich und daher kurzfristig umsetzbar.
Beim Bedarfsausweis kann die Erstellung nur durch eine detaillierte Erfassung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der verwendeten Bauteile erfolgen. Die Erstellung ist deutlich aufwendiger, dafür aber nutzerunabhängig. Verwendung findet der Bedarfsausweis insbesondere für Neubauten und kleine Gebäude mit wenigen Wohneinheiten.
Mit dem Inkrafttreten der letzten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden Änderungen bezüglich der Anforderungen an Energieausweise veröffentlicht, welche sich in Zukunft verschärfen werden. Die EWUS als Energiedienstleister ist mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens vertraut und erstellt Ihre Energieverbrauchsausweise. Bei einem Bedarf einer größeren Menge von Energieverbrauchsausweisen, kann die EWUS eine kostengünstigere Erstellung gewährleisten.
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