Einen großen Teil des Gesamtenergieverbrauchs machen hierzulande Industrie, Handel und Gewerbe aus. Auch Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind daran beteiligt. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System spielt deshalb eine wichtige Rolle, diesen Energieverbrauch deutlich zu senken. Dabei soll zum einen Wissen über wirtschaftlich realisierbare Einsparpotenziale vermittelt werden, um gleichzeitig auch Investitionsentscheidungen anzuregen, die für ein optimales Ergebnis sorgen.
Das Modul 3 der seit dem 01.01.2021 in Kraft getretenen Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beschäftigt sich mit der Contracting-Orientierungsberatung. Konkret geht es um Contracting-Modelle mit vertraglicher Einspargarantie, sog. Einspar-Contracting. Lesen Sie hier die Förderbekanntmachung.
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für das Einspar-Contracting geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und die Umsetzung anhand plausibler Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des CO2-Austoßes vorbereitet.
Gefördert werden 80% des förderfähigen Beratungshonorars. Liegen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools unter 300.000€ (netto) werden bis zu 7.000€ gefördert. Ab 300.000€ (netto) jährlicher Energiekosten sind es maximal 10.000€.