Um eine sukzessive Erneuerung der Bestandsanlagen durch klimafreundlich Alternativen weiter zu beschleunigen, gibt es seit dem 01.01. 2020 das Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien. Ab 2021 wird es mit anderen Programmen zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gebündelt. Dort ist es dann als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude unter Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) förderfähig.
Gefördert wird neben dem Einbau von CO₂- freundlichen Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) insbesondere auch der gleichzeitige Austausch von Ölheizanlagen mit einer „Abwrackprämie“ von bis zu 45% im Gebäudebestand. Für eine detaillierte Darstellung der Fördersätze können Sie sich hier die Förderübersicht angucken.
Seit dem 01.01.2021 gilt die CO₂-Bepreisung für Verkehr und Wärme gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei Wärmeversorgung mit Gas oder Heizöl als Brennstoff steigen die Energiekosten des Lieferanten so in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Diese Mehrkosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren: der Gebäudequalität, der Brennstoffart und der Anlageneffizienz.
Besonders bei älteren und ineffizienteren Heizölanlagen mit hohen CO₂-Emissionen bestehen dementsprechend enorme Entwicklungspotenziale und Handlungsdruck! Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens für 2050 und des Einbauverbots von Heizölanlagen ab 2026 sind weitere politische Maßnahmen denkbar und deshalb zögern Sie nicht, Ihre Immobilie für die Zukunft zu rüsten.