Ab 2021 gilt die neue CO₂-Bepreisung für Verkehr und Wärme gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sie ist Teil des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 und verhält sich analog zum europäischen Emissionshandel für die Energiewirtschaft und energieintensive Industrie. Jeder, der Brenn- und Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss für die dadurch bei Verwendung verursachte Emissionsmenge Zertifikate kaufen.
Zunächst wird das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) mit einem Festpreissystem starten. Dabei ist der Preis pro Tonne CO₂ zunächst als Festpreis definiert. 2021 sind es 25 € und bis 2025 wird er auf 55 € steigen. Danach soll er dann möglichst durch den Markt reguliert werden.
Bei Wärmelieferungsprojekten mit Gas oder Heizöl als Brennstoff steigen die Kosten des Lieferanten in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Die Einnahmen bleiben jedoch ohne Vertragsanpassung auf gleichem Niveau. Aus diesem Grund müssen die Preisgleitformeln und die bestehenden Verträge angepasst werden, während solche auf Basis von biogenen oder erneuerbaren Energieträgern nicht betroffen sind.
Wir helfen Ihnen, die Preisgleitformeln Ihrer Contracting-Verträge an die CO₂-Bepreisung anzupassen, damit diese auch in Zukunft die tatsächlichen Einkaufskonditionen abbildet und gemäß AVBFernwärmeV gültig ist. Auch bei steigendem CO₂-Preis bleibt ihre Formel somit stets aktuell. Des Weiteren bietet sich die Möglichkeit, die Arbeitspreisformeln zu vereinheitlichen.