Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhöht die Kosten für Brenn- und Kraftstoffe. Für die bei Verwendung verursachte Emissionsmenge muss nun die CO₂-Bepreisung mit einkalkuliert werden. Ab 2021 gilt nun anfangs 25€ pro Tonne CO₂, bis 2025 wird er auf 55 € steigen.
Bei Wärmelieferungsprojekten mit Gas oder Heizöl als Brennstoff steigen die Kosten des Lieferanten so in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Vor allem bei KWK-Projekten auf Basis von Erdgas kann dies nachteilige Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit haben.
Steigende Erdgaskosten erhöhen die Kosten der Stromproduktion in BHKW-Anlagen. Das Problem ist jedoch, dass das BEHG nicht automatisch auch zu einem Anstieg der Strompreise führt, da es nur minimale Auswirkungen auf die Stromerzeugung hat. Deshalb ist zu erwarten, dass die Mehrkosten bei der Stromerzeugung in Erdgas-KWK-Anlagen nicht über höherer Stromerlöse gedeckt werden können. Dadurch wird sich insbesondere bei kleinen BHKW-Projekten (< 1 MW) die Wirtschaftlichkeit erheblich verschlechtern.